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Krebsvorsorge
Jede Frau ab dem 20. Lebensjahr kann einmal im Jahr eine Krebsvorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Dies ist gesetzlich geregelt. Die Kosten hierfür tragen die Kassenkassen.
Die von den gesetzlichen Krankenkassen angebotenen Vorsorgeuntersuchungen beinhalten folgende Basisleistungen.
Ab dem 20. Lebensjahr:
- Blutdruckmessung
- Inspektion von Schamlippen, Scheide und Muttermund
- Tastuntersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken
- Entnahme eines Zellabstrichs vom Muttermund und vom Gebärmutterhals, sowie dessen Färbung und Begutachtung durch einen Pathologen
Ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich:
- Tastuntersuchung der Brüste und Achselhöhlen
Ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich:
- Tastuntersuchung des Enddarms
- Test auf Blut im Stuhl zur Darmkrebsfrüherkennung
Ergänzend dazu bieten wir noch weitere freiwillige Vorsorgeuntersuchungen an, die im Allgemeinen nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Diese können jedoch eine sinnvolle Ergänzung darstellen.
- Ultraschall von Gebärmutter und Eierstöcken (vaginal)
- Brustultraschall
- HPV-Abstrich
- Dünnschichtzytologie
- Immunologischer Stuhltest
- Blasenkrebsfrüherkennung (bladder check)